In der Begründung zur Beschlussvorlage des Bürgermeisters der Stadt Oranienburg vom Januar 2023 zur erneuten Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der bestehenden Klarstellungssatzung Schmachtenhagen-Ost wird festgestellt, dass sich im Zuge der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verfestigt hat, dass wesentliche Inhalte der Satzung als fehlerhaft anzusehen sind. Das bezieht sich insbesondere darauf, dass die darin festgelegte Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich) gegenüber dem Außenbereich vielfach an der jeweiligen Flurstücksgrenze erfolgte und nicht direkt hinter der Hauptbebauung (Wohngebäude).
Hier verfehlt die Satzung, so ist in der Beschlussvorlage nachzulesen, ihre Ermächtigungsgrundlage. Um der Satzung ihren falschen Rechtsschein zu nehmen und aus ihrer weiteren Anwendung potentiell erwachsende Haftungsrisiken für die Stadt Oranienburg abzuwenden, soll die bestehende Satzung geändert oder aufgehoben werden.
Nach gründlicher Prüfung mehrerer Varianten hat sich die Stadt entschieden, die bestehende Satzung aufzuheben und zur Beschlussfassung einzubringen.
Die bestehende Satzung gilt seit 1995. Seitdem konnten alle Grundstückseigentümer und Grundstückserwerber davon ausgehen, dass sich ihre im Satzungsbereich befindlichen Grundstücke in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil befinden. Damit waren Bebaubarkeit und Nutzungsmöglichkeit klar geregelt.
Mit Aufhebung der Satzung gibt es diese sicher geglaubte Klarheit nicht mehr, sondern wird zu einer jeweiligen Einzelfallentscheidung. Durch die nun mögliche Zuordnung von bereits vorhandenen Grundstücken, Grundstücksteilen und vorhandenen Bauten zum Außenbereich drohen dort drastische Vermögensverluste und Nutzungseinschränkungen! Und auch vielfach geplante Nebenbauten (Garten- oder Gewächshaus, Pool, Kinderspielbereich, Garage u. a. m.) sind in Frage gestellt. Das darf nicht passieren!
Denn die Fehlerhaftigkeit der Satzung, auf deren Rechtmäßigkeit sich die Grundstückseigentümer und Grundstückserwerber verlassen haben, ist nicht das Verschulden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger! Deshalb darf deren Aufhebung auch nicht zu derenLasten gehen! Um das zu vermeiden, braucht es ergänzende Lösungen!
Betroffen sind nach einer ersten Einschätzung die Eigentümer von mindestens 120 Grundstücken.
Die Grundstücksfläche, die in Schmachtenhagen-Ost von der Satzungsaufhebung betroffen ist, beträgt nach ebenfalls einer ersten Einschätzung aus dem Jahre 2022 eine Gesamtfläche von mehr als 100.000 qm. Das ist die Fläche von 14 Fußballfeldern und ca. ein Viertel der Gesamtfläche des Ortsteiles. Je nach Einzelfallentscheidung können weitere Grundstücke dazu kommen oder rausfallen.
Quelle: Planzeichnung (Blatt 3/4), Entwurf - Stand Juli 2022, Stadt Oranienburg • Ortsteil Schmachtenhagen Ost
Im Zeitraum 2022/2023 haben wir durch unser engagiertes Wirken wesentlich dazu beigetragen, dass der Bürgermeister den Beschlussentwurf zur 1. Änderung der Klarstellungssatzung Schmachtenhagen-Ost bereits im September 2022 wieder zurückgezogen und eine Phase der intensiven Diskussion mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eröffnet hat.
Zudem hat der Bürgermeister verbindlich zugesagt, dass parallel und in Ergänzung zur Aufhebungssatzung bis Ende 2023 durch das Stadtplanungsamt die Möglichkeit für die Erstellung qualifizierter Bebauungspläne für Schmachtenhagen-Ost geprüft wird.
Nun kommt es uns darauf an, durch weiterhin gemeinschaftliches, engagiertes und zielgerichtetes Handeln auf die Einhaltung der gegebenen Zusage zu achten und in Abhängigkeit von den Ergebnissen die weiteren Schritte zur Durchsetzung unserer Forderung abzuleiten.
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